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   ArbG Cottbus, 30.05.2013 - 3 Ca 317/13   

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https://dejure.org/2013,14064
ArbG Cottbus, 30.05.2013 - 3 Ca 317/13 (https://dejure.org/2013,14064)
ArbG Cottbus, Entscheidung vom 30.05.2013 - 3 Ca 317/13 (https://dejure.org/2013,14064)
ArbG Cottbus, Entscheidung vom 30. Mai 2013 - 3 Ca 317/13 (https://dejure.org/2013,14064)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • poko.de (Kurzinformation)

    Rechtskräftige Verurteilungen als Kündigungsgrund?

  • channelpartner.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Übersicht der Arag - Gerichtsurteile zum Arbeitsrecht

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Kostenerstattung für Tauglichkeitsuntersuchung durch Arbeitgeber

  • vest-llp.de (Kurzinformation)

    Eintrag im erweiterten Führungszeugnis - was nun?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Straftat ohne Bezug zum Arbeitsverhältnis ist kein Kündigungsgrund

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Eintragungen im erweiterten Führungszeugnis und fristlose Kündigung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Eintragungen im erweiterten Führungszeugnis sind kein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Außerordentliche Kündigung kann nicht alleine auf strafrechtliche Verurteilungen gestützt werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung wegen Eintragung im erweiterten Führungszeugnis

  • wordpress.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Außerordentliche Kündigung wegen Eintragungen im polizeilichen Führungszeugnis

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Straftat in erweitertem Führungszeugnis allein kein Kündigungsgrund

Besprechungen u.ä.

  • bag-jugendschutz.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Wer hat Angst vor'm bösen Mann? - Kündigungsschutz versus Jugendschutz

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 08.06.2000 - 2 ABR 1/00

    Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus ArbG Cottbus, 30.05.2013 - 3 Ca 317/13
    aa) Zur Frage, inwieweit allein die Rechtskraft einer strafgerichtlichen Verurteilung an sich geeignet ist, eine Kündigung zu rechtfertigen, hat sich das BAG in zwei Entscheidungen vom 08.06.2000 (2 ABR 1/00) und vom 16.09.1999 (2 ABR 68/98) geäußert: "Maßgeblich ist, ob der rechtskräftige Schuldspruch unter Berücksichtigung der Tatvorwürfe eine erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen auslösen kann.

    Sowohl unter dem Aspekt verhaltens- als auch unter dem personenbedingter Gründe ist immer auch auf die der Verurteilung zugrunde liegenden Taten oder - hier nicht relevant - den Verdacht der Tatbegehung abzustellen." (BAG vom 08.06.2000, a.a.O. Rz 21).

  • BAG, 16.09.1999 - 2 ABR 68/98

    Wiederholter Antrag auf Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur

    Auszug aus ArbG Cottbus, 30.05.2013 - 3 Ca 317/13
    aa) Zur Frage, inwieweit allein die Rechtskraft einer strafgerichtlichen Verurteilung an sich geeignet ist, eine Kündigung zu rechtfertigen, hat sich das BAG in zwei Entscheidungen vom 08.06.2000 (2 ABR 1/00) und vom 16.09.1999 (2 ABR 68/98) geäußert: "Maßgeblich ist, ob der rechtskräftige Schuldspruch unter Berücksichtigung der Tatvorwürfe eine erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen auslösen kann.
  • LAG Düsseldorf, 08.03.2013 - 6 Sa 781/12

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses; Schließung einer Betriebskrankenkasse

    Auszug aus ArbG Cottbus, 30.05.2013 - 3 Ca 317/13
    Ein solches Urteil wirkt sich dahin aus, dass allein die Ungewissheit über den Prozessausgang nicht mehr ein überwiegendes Interesse des Arbeitgebers an einer Nichtbeschäftigung begründen kann, Landesarbeitsgericht Düsseldorf vom 08.03.2013 6 Sa 781/12 Rz. 100 ff.
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